Darüber hinaus handelt es sich um zwei Verordnungen des Rates: - Mit der ersten, am 13. Dezember 1993 erlassenen Verordnung werde
n die Vorrechte und Befreiungen auf das EWI und ihr Personal
ausgedehnt; - Die zweite Verordnung bestimmt, daß das Personal des EWI die Gemeinschaftsteuer in gleicher Weise entrichtet wie die Beamten der E
uropäischen Union; diese Verordnung wurde am 22. November erlassen. 2. EWI - operationelle Aspekte Da die Zeit zwischen der Entscheidung üb
...[+++]er den Sitz des EWI und dem Beginn der zweiten Stufe nur kurz war, wird das EWI zu Jahresbeginn seine Arbeit noch nicht im vollen Umfang aufnehmen können.