1. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bei einer von ihm in seinem Bericht für 2011 vorgebrachten Bemerkung, die in seinem Bericht für 2012 mit de
m Hinweis „im Gange befindlich“ versehen wurde, Korrekturmaßnahmen ergriffen
wurden und diese Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs nunmehr mit dem Hinweis „abgeschlossen“
versehen wurde; stellt ferner fest, dass die in dem Bericht des Rechnungshofs für 2012 vorgebrachte Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs nunmehr mit dem Hinweis „im Gange befindlich“
versehen ...[+++] wurde;