G. in der Erwägung, dass die Änderungsverordnung von 2007 die Rolle der europäischen politischen Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bedeutend stärkte, indem darin festgelegt wurde, dass ihre Mittel auch für die Finanzier
ung von Wahlkämpfen verwendet werden können, sowie in der Erwägung, dass diese Möglichke
it jedoch durch die Bedingung eingeschränkt wurde, dass die betreffenden Mittel nicht für die mittelbare oder unmittelbare Finanzierung nationaler politischer Parteien oder Kandidaten verwendet
werden ...[+++] dürfen,