15. betont, dass die EU die Auffassung teilt, wonach die Vereinten Nationen für den jeweil
igen Zweck geeignet sein und ihre Wirksamkeit und Effizienz erhöhen müssen; ist der Überzeugung, dass neu auftauchende und wachsende Herausforderungen neue Aufgaben der Vereinten Nationen erforderlich machen, was wiederum dazu führt, dass die Steuerungs- und Finanzierungsmodalitäten überdacht werden müssen; ist der Ansicht, dass es auch weiterhin für die
EU von vorrangiger Bedeutung sein wird, die solide Verwaltung der Finanzmittel der Vereinte
...[+++]n Nationen und ihrer Mitarbeiter sicherzustellen, wozu auch die Verhandlungen über den nächsten ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen und über die Budgets für die friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen gehören;