Es handelt sich dabei um jene Fälle, in denen der Arbeitgeber von den in der angefochtenen B
estimmung erwähnten Beamten auf das Risiko eines Arbeitsunfalls, dem er seinen Arbeitnehmern durch seinen ernsthaften Verstoß gegen die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen über das Wohlbefinden der A
rbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit aussetzt, hingewiesen wurde, die von ihnen vorgeschriebenen angemessenen Maßnahmen aber nicht durchgeführt hat, während diese Beamten ihm nicht mitgeteilt haben, dass in dem Fall, dass er diese Maßnahmen
...[+++] nicht ergreift, das Opfer oder dessen Berechtigter gegen ihn eine Haftpflichtklage einreichen kann.