(19) Um sicherzustellen, dass das Prüfungsverfahren effektiv in Anspruch gen
ommen wird, sollten Beamte, die als Erste mit Personen in Kontakt kommen, die um internationalen Schutz nachsuchen, insbesondere solche Beamte, die Land- oder Seegrenzen überwachen oder Grenzkontrollen durchführen, Anweisungen
und die notwendigen Schulungen erhalten, wie sie Ersuchen um internationalen Schutz erken
nen und wie sie mit solchen Ersuchen umgehen so ...[+++]llen.