16. anerkennt in diesem Zusammenhang die auf dem RAA vom 22. November 2004 erzielten Fortschritte im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Konzepts de
r rasch verlegbaren "Battle Groups" für militärische Operationen mit hoher Intensität; stellt fest, dass di
ese "Battle Groups" vorrangig von den binationalen und multinationalen Kräften bezogen werden sollen, die es bereits innerhalb der Europäischen Union gibt; nimmt die vom RAA gebilligte Einigung zur Ausarbeitung des zivilen Planziels 2008
...[+++] ebenfalls zur Kenntnis und begrüßt die darin ausgedrückte Absicht, die bisherigen Zivilinstrumente umfassender and einsatzfähiger zu gestalten, damit die Bündelung von verschiedenen integrierten Kontingenten auf der Basis des spezifischen Bedarfs vor Ort erfolgen kann; erkennt damit an, dass die künftige zivile Krisenbewältigung im Rahmen der ESVP de facto über die bisherigen in Feira festegelegten vier prioritären Bereiche (Polizei, Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Bevölkerungsschutz) hinaus gehen wird;