Dazu zählen die Kernbefugnis, Anteile a
n einer insolventen Bank oder Vermögenswerte, Rechte
oder Schulden dieser Bank auf ein anderes Unternehmen, z. B. ein anderes Finanzinstitut
oder eine Brückenbank zu übertragen; die Befugnis, Anteile abzuschreiben
oder zu löschen
oder Schulden
einer insolventen Bank abzuschreiben
oder umzuwandeln; die Befugnis, die Geschäftsleitung zu ersetzen und die Befugnis für die Begleichung von Forderungen ein vorübergehendes Moratorium zu ver
...[+++]hängen.