2. vertritt die Auffassung, dass mit den Beitrittsverhandlungen mit Serbien unter der Voraussetzung, dass das von der Kommission in ihrer Stellungnahme dargelegte Kernanliegen in zufriedenstellender Weise behandelt und der Reformprozess f
ortgeführt wird, so bald wie möglich begonnen werden sollte, wodurch die EU demonstriert, dass sie sich der EU-Perspektive des Landes verpflichtet fühlt; begrüßt die erheblichen Fortschritte, die Serbien be
i der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt hat, was vom Europäischen Rat
...[+++]anerkannt wurde, und erinnert daran, dass weitere Fortschritte Serbiens beim europäischen Integrationsprozess von Fortschritten in diesem Bereich abhängen, insbesondere, was die Sicherstellung der Demokratie und der Funktionsweise demokratischer Einrichtungen, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, den gleichberechtigten und engagierten Schutz aller Minderheiten in ganz Serbien gemäß europäischen Standards, die Erhaltung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und einer regionalen Zusammenarbeit einschließlich der friedlichen Lösung bilateraler Fragen und die Verbesserung der Funktionsweise der Marktwirtschaft anbelangt; fordert insbesondere die serbischen staatlichen Stellen auf, in den Gemeinden im Norden des Kosovo keine Kommunalwahlen abzuhalten, da diese im Widerspruch zum Völkerrecht und zu der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stünden; fordert die serbischen staatlichen Stellen auf, die Integration dieser Gemeinden innerhalb des weiteren Kosovo zu fördern;