In der Erwägung, dass die DGO3 außerdem der Ansicht ist, dass durch die Verlagerung der im Norden der Erweiterung vorhandenen, nicht unter Schutz gestellten Bäche und durch die Einrichtung von Pufferstreifen entlang der Bäche "Ruisseau de la Carrière" und "Fond du Royen" die Probleme bezüglich der ständigen Verschmutzung des Baches "Fond du Royen" teilweise gelöst werden können; dass sie der Ansicht ist, dass "die Arbeiten zwecks
der Verlagerung des Baches ohne Auswirkungen flussabwärts erfolgen müssen [und dass] eine Diskussion zwischen der Abteilung Natur und Forstwesen und dem Antragsteller stattfinden muss, um die angemessenen Sonde
...[+++]rmaßnahmen festzulegen, die in die zukünftigen Genehmigungen einzugliedern sind";