Zur Bestimmung der Sektoren bzw. Teilsektoren, von den
en angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO-Emission
en ausgesetzt sind, bewertet die Kommission auf EU-Ebene, in welchem Umfang der betreffende Sektor oder Teilsektor auf der jeweiligen Klassifizierungsebene die direkten Kosten der erforderlichen Zertifikate und die indirekten Kosten durch höhere Strompreise, die durch die Durchführung der Richtlinie 2003/87/EG verursacht wurden, ohne erheblichen Verlust von
...[+++] Marktanteilen an weniger CO-effiziente Anlagen außerhalb der EU in die Produkte einpreisen kann.