In diesem Fall wird im Plan zum einen bestimmt, dass der Schuldner dem Gericht be
i Ablauf der ersten Aussetzungsfrist und nach Anhörung seines Gläubigers den
Nachweis erbringen muss, dass es dem Unternehmen
nach Ablauf dieses zusätzlichen Zeitraums aufgrund der Finanzlage und der voraussichtlichen Einnahmen gemäß vernünftigen Prognosen möglich sein wird, die betreffenden außergewöhnlichen Aufschubgläubiger vollständig zu befriedigen, und zum anderen festgehalten, dass das Gericht in Ermangelung dieses
Nach ...[+++]weises das Ende dieser Aussetzung anordnen wird.