12. stellt fest, dass der Generalsekretär beauftragt wurde, dem Präsidium einen Bericht über Möglichkeiten zur Verbesserung der Unterstützung für die Mitglieder bei der Abfassung und der Überprüfung von Legislativtexten vorzulegen; ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Mitglieder bei der Abfassung von Legislativtexten bereits zu Beginn des Beschlussfa
ssungsprozesses auf Ausschussebene einsetzen sollte; beauftragt seine Konferenz der Ausschussvorsitzenden, diese Angelegenheit ebenfalls zu prüfen und ihre Schlussfolgerungen dem Präsidium vorzulegen, bevor dieses einen Beschluss fasst; lehnt jede Aufstockung des Juristischen Die
...[+++]nstes in dieser Phase jedoch ab, solange das Präsidium diesen Bericht nicht geprüft hat;