bis zu 75 % der zuschus
sfähigen Kosten für Projekte, die im Rahmen des Schwerpunktbereichs "Natur und Biodiversität" im Te
ilprogramm "Umwelt" finanziert werden und prioritäre Lebensräume oder Arten zur Durchführung der Richtlinie 92/43/EWG oder die Vogelarten, die von dem nach Artikel 16 der Richtlinie 2009/
147/EG eingesetzten Ausschuss als zur Förderung vorrangig angesehen werden, betreffen, wenn dies erforderlich ist, um das Erha
...[+++]ltungsziel zu erreichen.