Um Mitgliedstaaten zu unterst
ützen, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, aber möglicherweise Schwierigkeiten haben, Projekte von ausreichender Ausgereiftheit, Qualität, ode
r beidem, und einem ausreichenden Mehrwert für die Union zu entwerfen, wird besonderes Augenmerk auf die Planung von Unterstützungsmaßnahmen gelegt, deren Ziel die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Dienste im Hinblick auf die Entwicklung und Durchführung von in Teil
...[+++] I des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 genannten Vorhaben ist.