(53) Die in dieser Verordnung vorgesehene Förderregelung ersetzt die bestehenden Förderrege
lungen, die deshalb aufzuheben wären. Infolge dessen wäre auch die in den derzeitigen Regelungen für Gebiete in äußerster Randlage und für die Ägäischen
Inseln vorgesehene Ausnahmeregelung aufzuheben. Neue Vorschriften, die die Flexibilität, die Anpassungen und die Ausnahmen vorsehen, die erforderlich sind, um den besonderen Erfordernissen dieser Regionen Rechnung zu tragen, werden erlassen, wenn die Pro
...[+++]grammplanung für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums erfolgt -