Rentenbeiträge sind nur dann steuerlich abzug
sfähig, wenn sie an Pensionsfonds in Belgien gezahlt werden; bei der Übertragung von Kapital für die Alters
versorgung an einen ausländischen Pensionsfonds wird in Belgien eine Sondersteuer erhoben; Renten von Personen, die in einen anderen Staat ziehen, werden weiter in Belgien besteuert, auch wenn Belgien in bilateralen Besteuerungsabkommen sein Recht zur Besteuerung solcher Renten an den anderen Staat abgetreten hat; Belgien verpflichtet ausländische Pensionsfonds
...[+++]vor der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit auf belgischem Gebiet, einen Steuervertreter in Belgien zu benennen.