Am 14. Dezember 2006 hat die Regierung beschlossen, dass die von der Wallonischen Region abhängenden öffentlichen Auftraggeber ab dem 8. Januar 2007 und dies nach und nach, abhä
ngig davon, wie die Auskünfte vom technischen Standpunkt her
verfügbar werden, im Rahmen der Verfahren betreffend die öffentlichen Aufträge verpflichtet
werden, das Verfahren der ehrenwörtlichen Erklärung anzuwenden. Die Submittenten
werden ebenfalls von der Verpflichtung, Bescheinigungen in Papierform zu hinterlegen, befreit, wenn die ent
...[+++]sprechenden Angaben auf dem elektronischen Wege über Digiflow verfügbar sind.