2. die Plusdifferenz zwische
n erhaltenen Summen oder dem Wert erhaltener Bestandteile und dem Anschaffungs- oder Investitionswert der Aktien oder Anteile, die von der Ges
ellschaft erworben, ausgezahlt oder umgetauscht werden, die sie ausgegeben hatte, eventuell erhöht um diesbezügliche Mehrwerte, die vorher aufgezeichnet und nicht steuerfrei waren, in dem Masse, wie diese Plusdifferenz eine Dividende darstellt, auf die die Artikel 186, 187 oder 209 oder ähnliche Bestimmungen ausländischen Rech
...[+++]ts angewandt wurden,