In diesem Rahmen möchte ich bestimmte wichtige Punkte hervorheben, die an erster Stelle stehen sollten: erstens, die Notwendigkeit, die Ziele und Formen der staatlichen Beihilfen und des Systems zur Überwachung und Bekanntmachung staatlicher Beihilfen neu zu bestimmen; zweitens, die Gewährleistung von Rechtsklarheit in der Frage, was bei Dienstleistun
gen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wo allerhöchste Ausgewogenheit als das grundlegendste Kriterium angesehen werden sollte, als staatliche Beihilfe gilt, und ferner die Differenzierung der st
aatlichen ...[+++]Beihilfen zwischen kleinen und großen staatlichen Unternehmen und die Förderung von Unternehmensbeihilfen, die mit starken Steueranreizen verbunden werden sollte.