Dass der Verfasser der Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Auswahl des Gebiets im Hinblick auf die Ziele des Erhalts von Arbeitsplätzen und der Senkung des Energieverbrauchs den Vorentwurf der Revision des Sektorenplans insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen prüfte; dass in diesem Zusammenhang in Phase 1 der Umweltverträglichkeitsprüfung die Schlussfolgerung gezogen wird, dass zum einen die Modernisierung des Werks Obourg (Umstellung auf Trockenverfahren) begründet ist und zum anderen derzeit in Wallonien kein ande
res als Abbaugebiet ausgewiesenes Gebiet existiert, das die für den we ...[+++]iteren Betrieb des Werks Obourg erforderlichen Eigenschaften aufweist (Qualität des Vorkommens, Grösse, Schienen- und Schiffsverkehrsanbindung, frei); dass im Übrigen angesichts der Auswirkungen des Vorentwurfs der Revision und der Empfehlungen des Verfassers der Umweltverträglichkeitsprüfung zu deren Minimierung in der Umweltverträglichkeitsprüfung das Fazit gezogen wurde, dass die geplante Änderung des Sektorenplans gerechtfertigt ist; dass diese Rechtfertigung durch die positive Stellungnahme des Regionalausschusses für Raumordnung vom 10. November 2010 über die Zweckmässigkeit der Revision des Sektorenplans bestätigt wurde; dass der Verfasser der Umweltverträglichkeitsprüfung somit den Standort des Vorentwurfs umfassend analysiert und validiert hat; dass die Behauptung, die Entscheidung sei nicht hinreichend begründet worden, somit falsch ist;