2. zwischen 6 Uhr und 22 Uhr eine Programmgestaltung vornehmen, die mindestens zu 25 % aus Programmen besteht, die durch die Mitarbeit
er des Lokalsenders ausgearbeitet werden, wobei unmoderierte
Musikprogramme nicht als eigene Programme berücksichtigt
werden. Der restliche Teil des Programms kann entweder in Zusammenarbeit mit anderen anerkannten Lokalsendern produziert
werden oder von Drittpersonen zugeliefert
werden, jedoch nicht von einer nach diesem Dekret als Regionalsender anerkannten Pe
...[+++]rson.