Für die Anwendung von § 1 wird als 'Sektor, der unzureichende Anst
rengungen in Sachen Ausbildung unternimmt,' ein Sektor betrachtet, für den es in dem Jahr, auf das sich die Bewertung der globalen Anstrengungen von 1,9 Prozent, so wie in § 3 erwähnt, bezieht, kein gültiges kollektives Arbeitsabkommen in Bezug auf zusätzliche Anstrengungen in Sachen Ausbildung gibt, durch das diese Anstrengungen jedes Jahr um mindestens 0,1 Prozentp
unkte erhöht werden oder in dem eine jährliche Zunahme der Quote für die Teilnahme an Ausbildungen um min
...[+++]destens 5 Prozentpunkte vorgesehen ist.