Der Begriff „Interessenkonflikt“ deckt zumindest alle
Situationen ab, in denen Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind
oder Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen können, direkt
oder indirekt ein finanzielles, wirtschaftliches
oder sonstiges persönliches Interesse haben, das als Beeinträchtigung ihrer Unparteilich
...[+++]keit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens wahrgenommen werden könnte.