18. ist der Auffassung, dass eine verstärkte Praxis der Offenlegung durch die Finanzinstitutionen gegenüber den Anteilseignern ein weiteres Instrument sein kann, wenn es darum geht zu verhindern, dass eine Institution einem zu hohen Risiko ausgesetzt ist, und das Risiko der Finanzinstabilität verringern kann; begrüßt die Aufnahme eines solchen Ansatzes in den Entwurf von Basel II (dritte Säule); stellt des Weiteren fest, dass bessere Vorschriften im Bereich Unternehmensführung (corporate governance), die der Einsetzung unabhängiger und kompetenter Mitglieder der Geschäftsleitung förderlich sind, zur Stabilität von Finanzinstitutionen beitragen können; ist der Auffassung, dass die Offenlegung von Informationen über die einzelstaatliche Um
...[+++]setzung von Richtlinien durch die Aufsichtbehörde wünschenswert ist, um Transparenz bei der Überwachung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, und dass ein solches Vorgehen die Finanzstabilität erhöhen würde;