sie zeigen auf, welche
n Beitrag die nicht marktbasierten, insbesonder
e die in Anhang III aufgeführten Maßnahmen, die für die Notfallstufe vorgesehen sind oder umgesetzt werden, leisten können, und bewerten, inwieweit der Rückgriff auf solche nicht marktbasierten
Maßnahmen zur Krisenbewältigung notwendig ist; sie bewerten ihre Auswirkungen und legen die Verfahren für ihre Umsetzung fest, wobei zu berücksichtigten ist, dass nicht marktbasierte
Maßnahmen nur dann angewendet werden, wenn Lieferungen, insbesondere an
...[+++]die geschützten Kunden, mit marktbasierten Mechanismen allein nicht mehr gewährleistet werden können;