Das Interesse verschwinde nicht, da ke
ine Anderung an der Regel vorgenommen werde, dass für Schulen der klagenden Parteien nur die durch die Gemeinschaft gewährten Investitionsmittel geltend gemacht werden könnten, sobald die Norm der Programmgestaltung für das vierte Jahr des Bestehe
ns erreicht sei und keine Anderung daran vorgenommen werde, dass eine neue subventionierte Schule weiterhin verpflichtet sei, ihre Funktionszuschüsse unter anderem für die Unterbringung einzusetzen, so dass den neu subventionierten Schulinitiativen e
ine untrag ...[+++]bare Last auferlegt werde.