Je Konsultationsverfahren übermittelt das SIRENE-Büro des Mitgli
edstaats, der einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt ausgestellt hat
oder die Ausstellung
oder Beibehaltung eines Aufenthaltstitels
oder eines solchen Visums beabsichtigt, lediglich ein Formular N
oder Formular O, um den Mitgliedstaat, der die betreffende Person zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben hat
oder auszuschreiben plant, über die endgültige Entscheidung zur Ausstellung, Beibehaltung
oder ...[+++] Aufhebung des Aufenthaltstitels oder des Visums zu informieren.