[8] Um zu vermeiden, dass Auszahlung und Kontrolle der Gemeinschaftsmittel in ein u
nd derselben Region nach unterschiedlichen Verfahren erfolgen, was insbesondere hinsichtlich der Fristen zu Schwierigkeiten führen könnte, schlägt die Kommission vor, dass die in den Regionen zuständigen Behörden, die für einen effizienten Einsatz der für die regionalen Progr
amme für innovative Maßnahmen bereitgestellten Gemeinschaftsmittel verantwortlich sind, für die Auszahlung und Kontrolle dieselb
en Verantwortlichen ...[+++]benennen wie für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme, an denen der EFRE beteiligt ist.