Dass der Solidaritätsbeitrag nicht pro Arbeitnehmer, der das Fahrzeug benutzt, zu zahlen ist, sondern pro Fahrzeug, das zur Verfügung gestellt
wird, wird indirekt auch durch die Vorarbeiten untermauert, in denen der Soli
daritätsbeitrag als alternative Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer im Lichte der Notwendigkeit, sich nicht mehr auf die Arbeit als fast einzige Finanzierungsquelle zu beschränken, angesehen wurde (Parl. Dok., Kammer, 2004-2005, DOC 51-1437/025, S.
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