Die Kommission kann für geregelte Stoffe oder neue Stoffe sowie für geregelte Stoffe e
nthaltende oder auf diese angewiesene Produkte und Einrichtungen, die in die vorübergehende Verwahrung, einschließlich Umladung, übergeführt wurden, im Rahmen eines Versandverfahrens be
fördert und aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wiederausgeführt werden, auf der Grundlage einer Bewertung des Risikos eines illegalen Handels, das mit solchen Warenbewegungen verbunden sein kann, zusätzliche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erlassen, wobei sie den
...[+++]sozioökonomischen Auswirkungen solcher Maßnahmen Rechnung trägt.