Deshalb gebietet es die Logik, dass dieser Umstand bei den Le
gislativvorschlägen berücksichtigt und nicht in Blöcken Rechtsetzung betrieben wird, die überdies zeitlich getrennt sind, sondern dass man global und kohärent vorgeht, wobei die Festlegung der verschiedenen Re
chtsstellungen, die Asylbewerbern zugesprochen werden können, die Verfahren, die bei Asylanträgen durchzuführen sind, und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber Teil derselben Rechtsnorm sind, wodurch das Gesamtwerk den möglichen Veränderungen, di
...[+++]e das Legislativverfahren mit sich bringt, gleichzeitig unterliegt.