(7c) Damit Patienten rechtzeitig vor den Risiken geschützt werden,
die von gefälschten Arzneimitteln ausgehen, sollte der Inhaber einer Herstellungserlaubnis, der freiwillig angebrachte Sicherheitsmerkmale teilweise oder vollständig entfernt oder überdeckt, verpflichtet werden, diese Sicherheitsmerkmale durch gleichwertige Sicherheitsmerkmale zu ersetzen, die so konzipiert sind, dass sie die Identifizierung, Authentifizierung und Rückverfolgun
g von Arzneimitteln ermöglichen, sobald diese Richt ...[+++]linie in Kraft tritt.