B. Händler oder Vermittler, die an Transaktionen betei
ligt sind, ohne mit Arzneimitteln tatsächlich zu tun zu
haben. Für all diese Personen sollten eindeutige und einhei
tliche Definitionen eingeführt und ihre Verantwortlichkeiten festgelegt werden sowie verhältnismäßige Vorschriften gelten, damit durch alle verfügbaren Mittel ausgeschlossen werden kann, dass Arzneimittel, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in der Union in die leg
...[+++]ale Lieferkette gelangen können.