(c) eine Aufstel
lung, welche der in Artikel 17 aufgeführten harmonisierten Normen , deren Fundstellen im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und, falls diese harmonisierten Normen nicht angewandt
wurden, eine Beschreibung, mit welchen Lösungen die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt
wurden, einschließlich einer Aufstellung der anderen einschlägigen technischen Spezifikationen, die angewandt
...[+++] worden sind .