- Da die staatlichen Beihilfen der Sanierung eines Stahlunternehmens dienen, sind sie mit dem Gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl unver
einbar und folglich untersagt. Die Kommission könnte sie also nur in Anwendung einer Abwe
ichung aufgrund des Artikels 95 EGKS- Vertrag nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und mit einstimmiger Zustimmung des Rates genehmigen. - Die italienischen Behörden werden vor dem 30. April 1993 einen neuen Umstrukturierungsplan vorlegen, der bedeutende Kapazitätssenkungen vorsieht, die in bezug auf die sta
...[+++]atlichen Beihilfen, die das Unternehmen ILVA bereits erhalten hat oder noch erhalten wird, ausreichen.