Es ist jedoch sinnvoll, diese Arten in die Unionsliste aufzunehmen, da andere kostengünstige Maßnahmen durchgeführt werden können, um die Einbringung neuer Exemplare oder die weitere Ausbreitung im Gebiet der Union zu verhindern, die Früherkennung und rasche Beseitigung von Arten zu f
ördern, die bislang noch nicht vorkommen oder noch nicht weit verbreitet sind, und sie gemäß den besonderen Gegebenheiten des betreffenden Mitgliedstaats zu bewirtschaften, einschließlich durch Fischerei, Jagd oder Fallenstellerei, oder jede andere Art der Entnahme zum Verzehr oder zur Ausfuhr, sofern diese Tätigkeit
...[+++]en im Rahmen eines nationalen Managementprogramms durchgeführt werden.