38° " Arbeitskräfteeinheit" , kurz " AKE" : der Bruchteil von 1 800 Arbeitsstunden pro Jahr, geleistet
von einer in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Person, die dem Sozialstatut der selbständigen landwirtschaftlicher Betreibers angehört, entweder als Landwirt oder als Mithelfender; dieser Bruchteil wird auf der Grundlage einer Bescheinigung der Sozialversicherungskasse bestimmt; er darf 1 Einheit pro Person nicht übersteigen. Falls diese Person mehr als 1 170 Stunden den ausserhalb des Betriebs aus
geübten beruflichen Tätigkeiten widmet ...[+++], so darf dieser Bruchteil 0,5 Einheiten nicht übersteigen;