Für den Fall, dass die NRB nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen
langfristig stabil sind, so dass sie die Abgrenzung nationaler Teilmärkte rechtfertigen könnten, sollten die NRB trotzdem in Betracht ziehen, auf unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zu reagieren, und differenzierte Abhilfema
ßnahmen auferlegen, indem sie beispielsweise die Regulierung der Vorleistungsentgelte nur für die Gebiete aufheben, in denen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs festgelegt werden könn
...[+++]en.