Der Vorschlag, der Anreize schaffen soll, dami
t Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, und der die Bekämpfung von Schwarzarbeit unterstützen soll, bringt im Wesentlichen drei Änderungen des Gemeinschaftsrechts mit sich: Der Begriff „mitarbeitender Ehepartner“ wird geändert, sodass auch nicht verheiratete Paare e
ingeschlossen sind, sofern sie vom einzelstaatlichen Recht anerkannt werden. Selbstständig angestellte Frauen und mitarbeitende Ehepartner
erhalten das Recht, auf Wunsch mindestens 14
...[+++] Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können.