3. glaubt, dass man sich in der derzeitigen Phase der Reflexion über den Verfassungsvertrag mit folgenden Themen befassen sollte: dem gegenwärtigen Rahmen für die makroökonomische Governance, wi
e er bereits in der Arbeitsgruppe des Konvents zur wirtschaftspolitischen Governance erörtert wurde; den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der Europäischen Union; der Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung auf wirtschaftspolitische Themen; der Verantwortlichkeit der EZB unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit; der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Rolle der Eurogruppe in diesem Kontext; dem Verfahren zum Umgang mit übermäßig
...[+++]en Defiziten; der Zuständigkeit der Europäischen Union in Steuerfragen; der Umsetzung eines Rückrufrechts für das Parlament im Zusammenhang mit dem Komitologieverfahren bis spätestens zum 1. April 2008 und der Vertretung des Euro-Währungsgebiets innerhalb internationaler Institutionen;