2. vertritt die Ansicht, dass der Begriff "positive Maßnahmen" kl
ar definiert werden muss und dass deutlich gemacht werden muss, dass positive Maßnahmen nicht gleichbedeutend mit positiver Diskriminierung sind; stellt fest, dass konkrete Beispiele für positive Maßnahmen beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen können: Überprüfung von Einstellungspolitiken und Maßnahmen zur Identifizierung und Abschaffung derjenigen, die Diskriminierung Vorschub leisten; Maßnahmen, um benachteiligte Gruppen über ihre Chancen und Möglichkeiten zu informieren; Festlegung von Zielnormen, um die Vertretung benachteiligter Gr
uppen inne ...[+++]rhalb der Arbeitnehmerschaft zu erhöhen oder Maßnahmen, um benachteiligten Gruppen eine Teilnahme in der Gesellschaft als Ganzes zu ermöglichen;