Die Richtlinie 94/45/EG sieht eine Sonderbehandlung für gemeinschaftsweit operierende Unternehmen und Unternehmensgruppen vor, in denen am 22. September
1996 eine für alle Arbeitnehmer geltende Vereinbarung bestand, die eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhöru
ng der Arbeitnehmer vorsieht. Dementsprechend sollte den gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, die lediglich infolge der Anwendung der Richtlinie 94/45/EG auf das Vereinigte Königreich in den Geltungsbereich jener Richtlinie fallen, die gle
...[+++]iche Behandlung zuteil werden.