Die Verstädterungsgenehmigung,
in der Handlungen, Arbeiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung
oder Abschaffung eines Gemeindewegs erforderlich sind, und nicht als solche als Bedingung
oder Auflage aufgeführt werden, verfällt fünf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber d
ie vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten
oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung
oder Abschaffung eines Gemeindeweges erforderlich sind, nicht ausgeführt
oder ...[+++] die geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.