2. erinnert die Staatsorgane Serbiens an ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem ICTY und an die Verpflichtungen Serbiens als Bewerberland; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass keine angemessene politische Reaktion erfolgt ist und die Staatsorgane Serbiens nicht rechtlich gegen Šešeljs Verhalten vorgegangen sind, wodurch das Vertrauen der Opfer in das Gerichtsverfahren untergraben wird; legt den Staatsorganen Serbiens und den demokratischen Parteien nahe, öffentliche Hassreden und Kriegsrhetorik jeglicher Art zu verurteilen und sich für den Schutz von Minderheiten und kulturelle Rechte einzusetzen; fordert die Staatsorgane Serbiens auf, zu untersuchen, ob Šešelj gegen serbisches Recht verstoßen hat, und die Rechtsvors
...[+++]chriften, mit denen Hassreden, Diskriminierung und Aufrufe zur Gewalt unter Strafe gestellt werden, in vollem Umfang anzuwenden; bekundet allen Parteien, nichtstaatlichen Organisationen und Einzelpersonen in Serbien, die gegen Hassreden vorgehen, seine Unterstützung;