Die klagenden Parteien führen an, dass durch die angefochtene Be
stimmung, indem der Anwendungsbereich der Mini-Untersuchung auf die Haussuchung ausgedehnt werde, ungerechtfertigte Behandlungsunterschiede eingeführt würden, und zwar einerseits zwischen Personen, die Gegenstand einer Haussuchung seien, und Personen, die Gegenstand von Untersuchungshandlungen seien, die vom An
wendungsbereich der Mini-Untersuchung ausgeschlossen blieben, und andererseits zwischen Personen, die Gegenstand einer Haussuchung seien, je nachdem, ob diese Hauss
...[+++]uchung im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung oder aber im Rahmen einer Mini-Untersuchung durchgeführt werde.