Für die Anwendung von § 1 wird als 'Sektor
, der unzureichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternimmt,' ein Sektor betrachtet, für den es in dem Jahr, auf das sich die Bewertung der globalen Anstrengungen von 1,9 Prozent, so wie in § 3 erwähnt, bezieht, kein gültiges kollektives Arbeitsabkommen in Bezug auf zusätzliche Anstrengungen in Sachen Ausbildung gibt, durch das diese Anstrengungen jedes Jahr um mindestens 0,1 P
rozentpunkte erhöht werden oder in dem eine jährliche Zunahme der Quote für die Teilnahme an Ausbildungen um mindest
ens 5 Proz ...[+++]entpunkte vorgesehen ist.