(22) Ferner sind einstweilige Maßnahmen unabdingbar, di
e unter Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verhältnismäßigkeit der einstweiligen Maßnahme mit Blick auf die besonderen Umstände des
Einzelfalles, sowie vorbehaltlich der Sicherheiten, die erforderlich sind, um dem Antragsgegner im Falle eines ungerechtfertigten Antrags den entst
andenen Schaden und etwaige Unkosten zu ersetzen, die unverzügliche Beendigung der V
...[+++]erletzung ermöglichen, ohne dass eine Entscheidung in der Sache abgewartet werden muss.