„Schadensersatzklage“ eine Klage nach einzelstaatlichem Recht, mit de
r ein Schadensersatzanspruch vor einem einzelstaatlichen Gericht von einem mutmaßlich Geschädigten, von jemandem im Namen eines mutmaßlich Geschädigten oder mehrerer mutmaßlich Geschädigter – sofern diese Möglichkeit im
Unionsrecht oder im einzelstaatlichen Recht vorgesehen ist – oder von der natürlichen oder juristischen Person, die in die Rechte und Pflichten des mutmaßlich Geschädigten eintritt, einschließlich der Person, die seinen Anspruch erworben hat, geltend
...[+++]gemacht wird ;