34. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten eine Reihe von rechtlichen und technischen Problemen in Angriff nehmen müssen, um die grenzüberschreitende Inanspruchnahm
e der einheitlichen Ansprechpartner zu gestatten; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennung von elektronischen Unterschriften zu ergreifen; fordert die Kommission auf, die laufenden Bemühungen zur Förderung der Interoperabilität und gegenseitigen Anerkennung von elektronischen Verfahren zu intensivieren und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden I
...[+++]nanspruchnahme der einheitlichen Ansprechpartner zu ergreifen; empfiehlt der Kommission, den Dienstleistungserbringern in allen Amtssprachen der Union einen direkten elektronischen Link zu den einheitlichen Ansprechpartnern der Mitgliedstaaten anzubieten;